Verfallsanzeigen Kantons- und Gemeindesteuern 2026
Im September erhalten Sie die Verfallsanzeige für die provisorische Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2026. Es wird Ihnen angezeigt, wie viel Sie bereits bezahlt haben oder Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % berechnet. Zudem werden offene Steuern im November kostenpflichtig (CHF 35.00) gemahnt.
Sollte das provisorisch festgesetzte steuerbare Einkommen und Vermögen wesentlich von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuern um die Rechnung anzupassen.
Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Abteilung Finanzen. Auf diese Weise kann eine Lösung gefunden werden. Alternativ nutzen Sie den Online-Dienst via www.ag.ch «Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen» oder scannen den QR-Code für den Direktzugriff.
Danke für die bereits geleisteten Zahlungen und dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2026 fristgerecht begleichen.