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Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros: Nachnomination 1. Wahlgang

Für die Ersatzwahl eines Ersatzmitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2026 - 2029 ist fristgerecht folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

  • Gerber Flavio, 2003, von Langnau im Emmental BE, Panoramastrasse 1, Birr, parteilos

Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von mindestens zehn Stimmberechtigen des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis am Montag, 24. August 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Gehen innert der Frist von fünf Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 a GPR).

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