Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, ausbleibenden Niederschlägen und den anhaltenden hohen Temperaturen haben die Gemeinden Birr, Brugg, Habsburg, Hausen AG, Lupfig und Mülligen entschieden, gestützt auf § 23 Abs. 2 des Polizeireglements ab sofort ein «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot» auszusprechen.
Feuerwerksverbot
Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Birr ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ab sofort und bis auf Widerruf verboten.
Feuerverbot
Insbesondere gilt:
- Das Entfachen von Feuer jeglicher Art im Wald sowie innerhalb eines Mindestabstandes von 50 Metern zum Waldrand ist verboten. Ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills.
- Im Siedlungsgebiet sowie im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Zulässig bleibt die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills auf befestigten Feuerstellen bzw. geeigneten Standorten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
- Brennende Raucherwaren dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.
Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diesen sicherheitsrelevanten Entscheid und wünschen allen eine schöne restliche Sommerzeit und einen stimmungsvollen Bundesfeiertag.