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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, ausbleibenden Niederschlägen und den anhaltenden hohen Temperaturen haben die Gemeinden Birr, Brugg, Habsburg, Hausen AG, Lupfig und Mülligen entschieden, gestützt auf § 23 Abs. 2 des Polizeireglements ab sofort ein «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot» auszusprechen.

Feuerwerksverbot
Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Birr ist das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ab sofort und bis auf Widerruf verboten.

Feuerverbot
Insbesondere gilt:

  1. Das Entfachen von Feuer jeglicher Art im Wald sowie innerhalb eines Mindestabstandes von 50 Metern zum Waldrand ist verboten. Ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills.
  2. Im Siedlungsgebiet sowie im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Zulässig bleibt die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills auf befestigten Feuerstellen bzw. geeigneten Standorten.
  3. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
  4. Brennende Raucherwaren dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis für diesen sicherheitsrelevanten Entscheid und wünschen allen eine schöne restliche Sommerzeit und einen stimmungsvollen Bundesfeiertag.