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Zusammen Leben heisst auch Rücksicht nehmen!

Wieder steht hoffentlich ein schöner Sommer vor der Tür und wir können die wärmenden Sonnenstrahlen auf unseren Terrassen, unseren Balkonen oder in unseren Gärten geniessen.

In dieser Zeit der Erholung / Regeneration sollten wir besonders auf unsere Nachbarn Rücksicht nehmen. Lärmintensive Arbeiten in den Mittagsstunden wie zum Beispiel den Rasen mähen, Teppich klopfen oder andere lärmintensive Arbeiten (Baustellen usw.) sind zu unterlassen.

Wer einen Mähroboter besitzt, sollte diesen keinesfalls bei Nacht durch den Garten fahren lassen. Nicht selten werden Igel Opfer von Begegnungen mit Mährobotern im Garten.

Oft ist es uns nicht einmal bewusst, dass unsere Arbeiten, die wir fleissig und gewissenhaft durchführen, oder unsere Haustiere wie Hunde, Hühner eventuell gar der krähende Hahn (Güggel), auch nachts, den netten Nachbarn von nebenan stören. Oft wird dieses Problem auch in einer guten Nachbarschaft nicht angesprochen, da man diese erhalten will.
Denken wir doch daran, wenn wir mit unseren Autos oder Motorräder unterwegs sind, dass das nicht alle Leute wissen, respektive hören wollen. Das Gleiche gilt auch für die frühen Morgen- oder späten Abendstunden oder unseren wohlverdienten Sonntag. Unser Dorf wächst, was zur Folge hat, dass wir mehr und mehr zusammenrücken.

Darum unsere Bitte: Nehmen Sie Rücksicht, helfen Sie sich gegenseitig und tragen Sie damit zu einem lebenswerten Birr bei. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken!

Auszug aus dem Polizeireglement: Immissionsschutz § 9

1 Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmigen Maschinen und Werkzeuge im Freien sind von 12.00 – 13.00 Uhr sowie von 20.00 – 07.00 Uhr verboten.

2 An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken sowie anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten.

3 Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 07.00 Uhr verboten.

4 Während den unter Abs. 1 bis 3 genannten Ruhezeiten sind zulässig: Kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen, Schneeräumung, dringende Arbeiten für die Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe, das Kirchengeläut und der Glockenschlag der Landeskirchen im Rahmen der kirchlichen Traditionen und Gebräuchen, das Geläut und Schellen der Glocken und Schellen von Weidetieren. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.

1 Sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen und der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien, sind verboten - in der Gemeinde Birr, von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr;

2 Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 07.00 Uhr verboten.

3 Abs. 1 und 2 sind nicht anwendbar für: kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen; dringende Arbeiten für Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe; Kirchengeläut und Glockenschlag der Landeskirchen im Rahmen der kirchlichen Traditionen und Gebräuche; Glocken / Schellen von Weidetieren. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.

4 An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Zulässig sind unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten.

Tausende Igel sterben jedes Jahr auf Schweizer Strassen. Ein tragisches Schicksal, das oft durch unaufmerksame Fahrzeuglenker besiegelt wird. Besonders in den Nachtstunden, wenn die Strassen scheinbar leer sind und zu erhöhter Geschwindigkeit verleiten, sind Igel und andere nachtaktive Tiere wie Kröten auf Nahrungssuche oder Partnersuche unterwegs und müssen dabei unzählige Male Strassen überqueren.

So können Sie helfen

  • Geschwindigkeit reduzieren: Besonders in Wohngebieten und auf Landstrassen nachts das Tempo drosseln.
  • Aufmerksam fahren: Den Fahrbahnrand im Blick behalten und jederzeit mit Wildtieren rechnen.
  • Rücksicht nehmen: Auch auf scheinbar leeren Strassen sind Sie nicht allein.