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Kommunale Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029

Am Sonntag, 28. September 2025, finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026/2029 statt (1. Wahlgang). Alle Gemeinderatsmitglieder stellen sich in den gleichen Funktionen zur Wiederwahl. Frau Gemeindeammann Barbara Gloor gehört seit Juni 2017 dem Gemeinderat an und übt seit Januar 2025 die Funktion als Gemeindeammann aus. Daniel Zimmerman ist seit Juli 2010 im Gremium vertreten und amtet seit Januar 2018 als Vizeammann. Ebenfalls im Januar 2018 wurde Andreas Bender in den Gemeinderat gewählt, gefolgt von Beat Bättig per Januar 2024 sowie von Urs Spörri per Januar 2025.

Alle neugewählten Gemeinderatsmitglieder haben sich jeweils schnell in die Dossiers eingearbeitet und gut im Kollektiv integriert. Die Zusammenarbeit gestaltet sich konstruktiv, respektvoll und kollegial. Die zahlreich laufenden, äusserst spannenden aber oft sehr komplexen Projekte erfordern Erfahrung sowie eine gewisse Kontinuität. Mit einer geschlossenen Wiederwahl soll dies gewährleistet werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Gemeinderates darf aufgrund der individuellen persönlichen und fachlichen Hintergründe zudem als breit abgestützt bezeichnet werden.

Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Publikation.

Anmeldeverfahren sowie bislang bekannte Kandidaturen

Die gegenwärtige Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember 2025 aus. Folglich finden dieses Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die Erneuerungswahlen für die kommunalen Behörden und Kommissionen statt.

Unter Berücksichtigung des durch den Regierungsrat definierten Wahlterminrahmens und der vom Bund vorgegebenen Blanko-Abstimmungstermine hat der Gemeinderat den Zeitpunkt des ersten Wahlgangs auf Sonntag, 28. September 2025, zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 30. November 2025, erfolgen.

Gestützt auf die übergeordnete kantonale Gesetzgebung sowie der kommunalen Gemeindeordnung sind in Birr folgende Behörden und Kommissionsmitglieder durch das Volk neu zu wählen:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates,
    mit gleichzeitiger Wahl von Gemeindeammann und Vizeammann
  • 3 Mitglieder der Finanzkommission
  • 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
  • 2 Stimmenzähler und 2 Ersatzstimmenzähler bzw. Mitglieder des Wahlbüros

Eine Vorabklärung bei den heutigen Amtsinhaber/innen hat ergeben, dass sich folgende Personen für eine Wiederwahl zur Verfügung stellen:

Gemeinderat (5 Mitglieder)

  • Gloor Barbara, als Gemeindeammann
  • Zimmermann Daniel, als Vizeammann
  • Bättig Beat, als Gemeinderat
  • Bender Andreas, als Gemeinderat
  • Spörri Urs, als Gemeinderat

Finanzkommission (3 Mitglieder)

  • Bechtold Beat
  • Humm Valentin
  • Walker Reto

Steuerkommission (3 Mitglieder)  Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)

  • Gysi Fabienne                                 —       vakant
  • Rutz Michael
  • Wernli Patrick

Stimmenzähler (2 Mitglieder)         Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

  • Gysi Dominik                                   —     Hirt Christoph
  • Jung-Ambühl Doris                       —       Meier Daria

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigen zu unterzeichnen und bei den Zentralen Diensten bis spätestens 44 Tage vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei den Zentralen Diensten bezogen werden.

Bei der Gemeinderats-, Vizeammann- und Gemeindeammannwahl findet im 1. Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt.

Werden bei den übrigen Wahlen nicht mehr wählbare Kandidaten/innen vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).