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Abstimmungen und Wahlen

Blankoabstimmungstermine

  • 9. Juni 2024  
  • 22. September 2024
  • 20. Oktober 2024 / Grossrats- und Regierungsratswahlen
  • 24. November 2024

Informationen über Wahlen und Abstimmungsvorlagen

Broschüre „mitbestimmen + auswählen“ - [pdf, 839 KB]

Das Wahl- und Abstimmungsverfahren leicht verständlich und prägnant erklärt

Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Voteinfo

Die App «VoteInfo» informiert Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr Hochrechnungen und laufend aktualisierte Ergebnisse.

Sie haben die Möglichkeit, bei den Einstellungen verschiedene Push-Meldungen zu aktivieren, um sich daran erinnern zu lassen, abzustimmen, oder sich über die erste Hochrechnung für den Kanton Aargau oder das Endergebnis informieren zu lassen.

Kantonale Abstimmungen / Wahlen

www.ag.ch

Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen

www.admin.ch

Urnenöffnungszeiten

Urnenstandort: Gemeindehaus Birr, Pestalozzistrasse 10
Sonntag: 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr

Die Urne wird jeweils eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung aufgestellt, wenn am darauf kommenden Wochenende eine Abstimmung stattfindet.

Wahlbüro

Zusammensetzung des Wahlbüros
Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen sind die Zentralen Dienste.

Rechtliche Grundlagen

Stimmberechtigt

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Stellvertretung bei der Stimmabgabe

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • ­Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • ­Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
  • ­Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • ­Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • ­Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
  • ­Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • ­Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettel-Kuvert.
  • ­Sie vergessen, das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu verschliessen.
  • ­Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Zentralen Dienste.


Zuständige Abteilung