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Hundesteuer 2026

Für alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten muss die Hundetaxe bezahlt werden. Bei der Anmeldung ist der Heimtierausweis mitzubringen.

Um Korrekturen und Stornierungen der Rechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalter/innen, sämtliche Änderungen (Adresse, Tod oder Verkauf des Hundes) innert 10 Tagen dem AMICUS sowie bei den Zentralen Diensten adriana.carrara@birr.ch zu melden.

Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft werden, muss beim Kant. Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden (ab 1. Mai 2012).

Die Rechnungen für die Hundetaxen werden im Mai verschickt.

Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli

Gemäss § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April - 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Entsorgung von Hundekot

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen den Kot ihres Vierbeiners richtig entsorgen. Wir bitten Sie, den Kot in privaten Gärten sowie in öffentlichen Bereichen mit den Robidogsäckli zusammenzunehmen und anschliessend in den dafür vorgesehenen, grünen Robidog-Behältern zu entsorgen. Sorgen auch Sie dafür, dass alle Benutzer/innen von Wald- und Feldwegen unsere Natur geniessen können.