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Hundesteuer 2024

Für alle Hunde ab dem Alter von drei Monaten muss die Hundetaxe bezahlt werden. Bei der Anmeldung ist der Heimtierausweis mitzubringen.

Um Korrekturen und Stornierungen der Rechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalter/innen, sämtliche Änderungen (Adresse, Tod oder Verkauf des Hundes) innert 10 Tagen dem AMICUS sowie bei den Zentralen Diensten zu melden.

Obligatorisch geworden mit dem Hundegesetz ist auch die Aufnahme des Kots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen.

Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft werden, muss beim Kant. Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden (ab 1. Mai 2012).

Die Rechnungen für die Hundetaxen werden im April / Mai verschickt.