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Beschaffung temporärer Schulraum – ausserordentliche Gemeindeversammlung notwendig

Die Entwicklung der Schülerzahlen in den Gemeinden Lupfig und Birr erfordern die Beschaffung von temporärem Schulraum. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Birr werden zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 eingeladen.

Gemeinderäte und Schulleitungen haben sich in der Vergangenheit intensiv mit der Schulraumplanung in Lupfig und Birr auseinandergesetzt. Man hat zur Kenntnis genommen, dass die Entwicklung der beiden Gemeinden in naher Zukunft auch die Schaffung von zusätzlichem Schulraum erfordern wird. Aktuell gibt es je einen Primarschulstandort in Lupfig, Scherz und Birr. Die Oberstufe fokussiert sich vor allem auf den Standort in Birr; drei Abteilungen werden in Lupfig beschult.

Es ist in naher Zukunft vorgesehen, dass gemeinsam die nächste Phase der Schulraumplanung ausgelöst wird. Sobald die Resultate der Schulraumplanung vorliegen, wird man wissen, wie gross der zusätzliche Bedarf an definitivem Schulraum ist.

Die aktuellen Schülerzahlen erfordern nun aber ein rasches Handeln. Ab August 2024 benötigt die Oberstufe drei zusätzliche Schulzimmer. Zudem soll das Angebot der Schulsozialarbeit ausgebaut werden. Die Schulzimmer sowie die zusätzlichen Räume für die Schulsozialarbeit sollen in temporären Schulräumen an zwei Standorten bei der Schulanlage Nidermatt bereitgestellt werden.

Dieser temporäre Schulraum soll so lange genutzt werden, bis zusätzliche Schulräume bereitstehen.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Birr werden zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. April 2024 eingeladen. An dieser Gemeindeversammlung werden sie über das Geschäft «Beschaffung temporärer Schulraum» sowie weitere Traktanden befinden. Zudem ist vorgesehen, dass Vertreter des Kantons zum Projekt «Wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte von kantonaler Bedeutung» (ESP 3 – Grossacher & Grändel) informieren werden.