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Erneuerung des gerichtlichen Verbotes – Fahrverbot Schulanlage Nidermatt

Der Gemeinderat hat das gerichtliche Verbot bei der Schulanlage Nidermatt erneuern lassen. Es ist Unbefugten richterlich untersagt, das Schulgelände zu befahren, betreten und Fahrzeuge jeglicher Art darauf abzustellen. Ausgenommen sind die Zufahrten zu den Parkplätzen und Veloständern. Widerhandlungen gegen das Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu CHF 2‘000.00 bestraft.

Speziell für die neuen Elektrofahrzeuge gelten folgende Regeln:

  • Auf dem Schulareal Nidermatt besteht ein allgemeines Fahrverbot. Dieses Fahrverbot gilt ausdrücklich auch für
    E-Scooter / Roller / Chopper. Auch Rasenflächen dürfen nicht befahren werden.
  • Wer einen Elektro-Scooter in der Schweiz fahren möchte, der muss mindestens 14 Jahre alt sein. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Leicht-Motorfahrrad wie langsame E-Bikes oder eben E-Scooter benützen zu dürfen.
  • Von 14 bis 16 Jahren bedarf es eines Mofa-Ausweises (Führerausweis G oder M). Ist das 16. Lebensjahr vollendet, benötigen Jugendliche keinen Führerausweis mehr.

Die Pflicht, einen Helm zu tragen, besteht nicht. Jedoch empfehlen Hersteller und Experten gleichermassen immer wieder, auf diesen Kopfschutz nicht zu verzichten. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

  • Das Mitführen einer zweiten Person ist nur zulässig, wenn Pedale vorhanden sind.
  • Es darf mit diesen kleinen Elektrofahrzeugen ausschliesslich auf Flächen für Fahr- sowie Fahrradverkehr, d.h. auf der Strasse oder dem Veloweg gefahren werden. Fahren auf dem Trottoir ist verboten.

Die Polizei und der Sicherheitsdienst der Gemeinde werden vermehrt Kontrollen vornehmen und weitere Schritte einleiten.