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Fristerstreckung Steuererklärung 2023

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung von unselbständig Erwerbenden, Rentnern, Studenten, Erwerbslose, etc. ist der 31. März 2024. Selbständig Erwerbende, Landwirte und sekundär Steuerpflichtige haben die Steuererklärung bis zum 30. Juni 2024 einzureichen.

Je früher Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die definitive Abrechnung mit der Steuerveranlagung erfolgen. Sollte Ihnen aber die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist ein Fristerstreckungsgesuch an die Abteilung Steuern oder online unter www.ag.ch/efristerstreckung.

Bis zum 30. Juni 2024 muss im ordentlichen Verfahren kein Fristerstreckungsgesuch gestellt werden; bis zu diesem Datum erfolgt keine Mahnung.