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Fristerstreckung Steuererklärung

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärung fristgerecht einreichen. Je früher Sie Ihre Steuererklärung einreichen, desto eher kann die definitive Abrechnung mit der Steuerveranlagung erfolgen.

Sollte Ihnen aber die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich sein, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist ein Fristerstreckungsgesuch an die Abteilung Steuern oder online unter Fristerstreckungen beantragen - Kanton Aargau.


Zuständige Abteilung