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Arbeitslosigkeit Anmeldung

Ab 1. September 2016 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung direkt auf den RAV.

Ab diesem Zeitpunkt entfällt die «Meldung bei der Wohngemeinde». Die Überprüfung des Wohnsitzes wird ab diesem Datum durch die RAV erfolgen.

Anmeldung beim RAV

Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Brugg (Empfang/Anmeldung) www.ag.ch/ravbrugg.
 
Wenn Sie zu wenig Deutsch verstehen, bringen Sie bitte unbedingt eine Begleitperson mit, die für Sie übersetzen kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV mit:

  • Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
  • AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome etc.)

Informationen betreffend Arbeitslosigkeit erhalten Sie unter diesem www.ag.ch/awa.

Weitere Auskünfte zur Anmeldung erteilt Ihnen gerne die Abteilung Zentrale Dienste.


Zuständige Abteilung