Navigieren in Birr

Organisation der Abdankung und Bestattung

Todesfall – was ist zu tun?

Todesfall zu Hause

Ein Todesfall ist spätestens innert zwei Tagen den Zentralen Diensten und dem Regionalen Zivilstandsamt des Wohnorts anzuzeigen. Dem Regionalen Zivilstandsamt ist die Originaltodesbescheinigung des Arztes auszuhändigen. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Am besten ist der behandelnde Arzt oder Hausarzt zu benachrichtigen. Bei Abwesenheit muss der Notfallarzt gerufen werden.

In Fällen, in welchen eine Überführung des Leichnams raschmöglichst ausgeführt werden soll (z.B. bei Todesfällen am Wochenende oder an Feiertagen), haben sich Angehörige direkt mit den Zentralen Diensten in Verbindung zu setzen (Pikettdienst).

Todesfall im Spital, Klinik oder Heim

Die Spital- bzw. Heimverwaltung besorgt die notwendigen Formalitäten und lässt eine Todesbescheinigung ausstellen, welche direkt an das zuständige Regionale Zivilstandsamt zugestellt wird.
Die Organisation der Bestattung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und den Zentralen Diensten.

Tod infolge Unfall

Bei Tod infolge Unfall muss sofort die Polizei (Notruf 117) beigezogen werden, und zwar nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen. Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt. Die Organisation der Bestattung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und den Zentralen Diensten.

Meldung bei den Zentralen Dienste

Die Organisation der Bestattung erfolgt durch das Bestattungsamt, welches den Zentralen Diensten angegliedert ist. Folgende Unterlagen sind dem Bestattungsamt, nach telefonischer Voranmeldung, mitzubringen:

  • Todesbescheinigung des Arztes (nur bei Todesfall zu Hause in Birr)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Pass (für Ausländer) und Eheschein (wenn vorhanden)
  • Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist auch dem zuständigen Konsulat des Heimstaates zu melden

Folgende Fragen sind mit den Zentralen Diensten zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Leistungen der Gemeinde (Sarg bestellen, Überführung zum Friedhof oder Krematorium veranlassen)
  • Grab bestimmen (Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab)
  • Benennung eines Erbenvertreters

Pfarramt

Nach telefonischer Voranmeldung erfolgt eine persönliche Vorsprache auf dem Pfarreisekretariat. Falls möglich sollten Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitgebracht werden. Im Weiteren werden die Abläufe in der Kirche besprochen.

Wichtig: eine terminliche Vereinbarung über die Bestattung auf dem Friedhof kann mit dem Pfarramt nur provisorisch abgemacht werden. Der Termin kann erst nach Rücksprache mit den Zentralen Diensten definitiv festgelegt werden.

Weitere Massnahmen

  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Meldung an AHV-Stelle des/der Verstorbenen, Versicherungen, Pensionskasse, Krankenkasse, Bank, Postcheck, usw.
  • Meldung an Vermieter
  • Aufgabe von Todesanzeigen und Leidzirkularen
  • Blumen für Sarg und Grabschmuck bestellen
  • Leidmahl – Reservation in einem Restaurant

Massnahmen zu Lebzeiten

Folgende Dokumente sollten an einem bekannten Ort vorhanden sein:

  • Gültiges Testament, Ehe- und Erbvertrag
  • Wünsche betreffend Bestattung (Erdbestattung, Kremation, Ort der Bestattung, Grabunterhalt)
  • Adressliste für Anzeigen
  • Mitgliederausweis Krankenkasse
  • AHV-Ausweis
  • Versicherungspolicen / Verträge

Weitere Informationen: https://www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/zivilstandsfragen/todesfall/todesfall_uebersicht.jsp

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne das Regionale Zivilstandsamt und die Zentralen Dienste der Gemeinde Birr.


Zuständige Abteilung