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Erbbescheinigung

Wer nach dem Tod eines Angehörigen für diverse Amtsstellen (Banken, Krankenkasse, Versicherungen etc.) eine Erbbescheinigung benötigt, kann diese mit dem Formular «Bestellung einer Erbescheinigung» beim zuständigen Bezirksgericht bestellen. Die Erbbscheinigung ist kostenpflichtig.

Für unsere Gemeinde ist das folgende Bezirksgericht zuständig:

Bezirksgericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5201 Brugg

Tel. 056 462 30 50
Fax 056 462 30 58

Das Formular «Bestellung einer Erbbescheinigung» kann in unserem Online-Schalter heruntergeladen oder bei den Zentralen Diensten der Gemeinde Birr telefonisch bestellt werden.


Zuständige Abteilung