Beglaubigungen
Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder von seinem Stellvertreter ausgestellt.
Unterschriftsbeglaubigung
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen bei den Zentralen Diensten notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass)
- Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten
Beglaubigung von Kopien
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es ist ein persönliches Erscheinen bei den Zentralen Diensten notwendig
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Zentralen Dienste werden eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Zentralen Dienste.