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Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien werden vom Gemeindeschreiber oder von seinem Stellvertreter ausgestellt.

Unterschriftsbeglaubigung

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen bei den Zentralen Diensten notwendig
  • Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass)
  • Die Unterschrift ist vor der beglaubigenden Person zu leisten

Beglaubigung von Kopien

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es ist ein persönliches Erscheinen bei den Zentralen Diensten notwendig
  • Das Originaldokument muss mitgebracht werden
  • Die Zentralen Dienste werden eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Zentralen Dienste.


Zuständige Abteilung