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An- und Abmeldung, Umzug, eUmzug

Zuzug in die Gemeinde, Wegzug aus der Gemeinde und Umzüge innerhalb der Gemeinde sind den Einwohnerdiensten jeweils innert 14 Tagen zu melden. Die An- und Abmeldung hat persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzug zu erfolgen.

Schweizerische Staatsangehörige haben bei der Anmeldung den Heimatschein, den Mietvertrag sowie wenn möglich das Familienbüchlein und bei der Abmeldung den Niederlassungsausweis / die Meldebestätigung vorzuweisen.

Von ausländischen Staatsangehörigen wird für die Anmeldung der Ausländerausweis, der Pass und der Mietvertrag benötigt. Wer noch nicht im Besitz eines Ausländerausweises ist, hat zusätzlich wenn möglich einen Arbeitsvertrag (EG/EFTA) oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (nicht EG/EFTA), ausgestellt vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, vorzuweisen. Für die Abmeldung ist der Ausländerausweis erforderlich.

Neu können Sie sich Online Ab-, An- oder Ummelden (eUmzug).

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Einwohnerdienste.


Zuständige Abteilung