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Zahlungsaufschub / Ratenzahlung

Steuerbezug

Für den Bezug der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Die direkten Bundessteuern werden vom Kantonalen Steueramt, Abteilung Direkte Bundessteuern, in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind jeweils schriftlich bei der entsprechenden Verwaltungsabteilung einzureichen. Die Höhe der Steuerrechnung wird durch die Abteilung Steuern festgesetzt.

Steuerstundung und Ratenzahlungsgesuche

Die Bezugsorgane können bei Vorliegen besonderer Verhältnisse fällige Steuern vorübergehend stunden oder Ratenzahlungen bewilligen.

Wer eine Steuerstundung oder Ratenzahlungen beantragen möchte, hat in jedem Fall das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen einzureichen. Der Antrag sollte vor Fälligkeitstermin der Steuerrechnung gestellt werden. Unabhängig von einer Steuerstundung oder Ratenzahlungsvereinbarung werden Verzugszinsen erhoben.

Das Formular «Stundungsgesuch» sowie «Einzahlungsscheine für Ratenzahlungen» können in unserem Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Birr telefonisch bestellt werden.

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Zuständige Abteilung