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KESD – Diverse Informationen

Herzlich willkommen beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst der Gemeinde Birr

Schön, dass Sie sich für unseren Dienst interessieren. Sie finden hier alle wichtigen Informationen rund um das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR und zum Kindes- und Erwachsenenschutzdienst KESD.

Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Antworten.

  • Was ist der KESD (Kindes- und Erwachsenenschutzdienst)?
  • Was bedeutet KESR (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)?
  • Was bedeutet KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)?
  • Wer kann eine Gefährdungsmeldung einreichen?
  • Wo und wie kann ich eine Gefährdungsmeldung einreichen?
  • Wer bekommt eine Beiständin oder einen Beistand?
  • Welche Aufgaben hat eine Beiständin oder ein Beistand?
  • Wie kann eine Beistandschaft aufgehoben werden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es gegen Entscheide Beschwerde einzulegen?

KESD

Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) wird im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig. Der Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutzdienst setzt mit professionellen Mandatsträger/innen die gesetzlich angeordneten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzbereich um.


Was bedeutet KESR?

Per 01. Januar 2013 wurde in der Schweiz das alte über hundertjährige Vormundschaftsrecht durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht KESR abgelöst und die alten Vormundschaftsbehörden durch die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB ersetzt.


Was bedeutet KESB?

Die  KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Im Kanton Aargau wurden dazu die Familiengerichte an den jeweiligen Bezirksgerichten geschaffen.


Wer kann eine Gefährdungsmeldung einreichen?

Jede Person, welche von einem Missstand oder einem Schwächezustand Kenntnis erhält und alle anderen Unterstützungsmassnahmen erfolglos gewesen sind.
Eine vollständige Anonymität der Meldeperson kann nicht gewährleistet werden.


Wo und wie kann ich eine Gefährdungsmeldung einreichen?

  • Beim für den Wohnort der betroffenen Person zuständigen Bezirksgericht
  • Telefonisch oder schriftlich (mit Formular)
  • Oder formlos

Wer bekommt eine Beiständin oder einen Beistand?

  • Die KESB ordnet eine Erwachsenenbeistandschaft an, wenn die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person durch private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht, den Schwächezustand zu beheben
  • Wenn eine urteilsunfähige, erwachsene Person keine ausreichende eigene Vorsorge getroffen hat
  • Die KESB ordnet eine Kindesschutzmassnahme an, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen

Welche Aufgaben hat eine Beiständin oder ein Beistand?

  • Die Aufgabe der Beiständin oder des Beistandes ist es, die betroffene Person in den von der KESB definierten Aufgabenbereichen zu unterstützen und/oder zu vertreten. Dabei stehen das Wohl und der Schutz der betroffenen Person im Zentrum
  • Im Erwachsenenschutzrecht sind folgende Aufgabenbereiche möglich: Wohnen, Gesundheit, soziales Umfeld, Finanzen, Arbeit, Schule/Ausbildung etc.
  • Im Kindesschutz sind folgende Aufgabenbereiche möglich: Vermittlung in Besuchsrechts-streitereien, Unterstützung in Erziehungsfragen, Suche und Begleitung bei Platzierungen, Unterstützung bei Schule/Ausbildung, Kindesverfahrensvertretung

Wie kann eine Beistandschaft aufgehoben werden?

Eine Beistandschaft wird aufgehoben, wenn der Schwächezustand, der zur Errichtung geführt hat, behoben werden konnte. Eine Aufhebung kann sowohl vom Beistand/Beiständin als auch von der betroffenen Person bei der KESB beantragt werden.


Welche Möglichkeiten gibt es gegen Entscheide Beschwerde einzulegen?

Es besteht jederzeit die Möglichkeit gegen Entscheide der KESB beim Obergericht Beschwerde zu führen und gegen Entscheide des Beistandes kann bei der KESB Rekurs eingelegt werden. 


Zuständige Abteilung