
Schalteröffnungszeiten
| Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag |
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr |
| Donnerstag |
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr |
Sprechstunden ausserhalb der Schalteröffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung mit den Verwaltungsabteilungen jederzeit möglich.
Postadresse:
Gemeindeverwaltung
Pestalozzistrasse 10
Postfach 262
5242 Birr
Organigramm Gemeinde

Gemeindekanzlei//Sozialdienst/Einwohnerdienste/Arbeitsamt
Gemeindeschreiber:
Alexander Klauz
Telefon: 056 464 43 20
Fax: 056 464 43 44
E-Mail: alexander.klauz@birr.ch |
Stellvertreter des Gemeindeschreibers:
Roland Fischer
Telefon: 056 464 43 40
Fax: 056 464 43 41
E-Mail: roland.fischer@birr.ch |
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Verwaltungsangestellte:
Barbara Städler-Zimmerli
Telefon: 056 464 43 20
Fax: 056 464 43 44
E-Mail: barbara.staedler@birr.ch |
Verwaltungsangestellte:
Adriana Carrara
Telefon: 056 464 43 20
Fax: 056 464 43 44
E-Mail: adriana.carrara@birr.ch |
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Leiterin Sozialdienst:
Dora Deppeler
Telefon: 056 464 43 20
Fax: 056 464 43 44
E-Mail: dora.deppeler@birr.ch
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Verwaltungslehrling:
Katja Vogt |

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Aufgaben der Gemeindekanzlei
Die Gemeindekanzlei ist grundsätzlich die erste Anlaufstelle im Gemeindehaus. Sie ist für viele Tätigkeiten zuständig, welche keiner anderen Abteilung zugewiesen sind. Darin enthalten sind verschiedenste Nachforschungen, Auskunftserteilungen, Abklärungen, Ausstellen von Zeugnissen, Beglaubigungen, Kopien von Originalen usw.
Eine der umfangreichsten Tätigkeiten der Gemeindekanzlei beinhaltet das Sekretariat des Gemeinderates. An seinen Sitzungen behandelt der Gemeinderat sämtliche anfallenden Geschäfte vom Asylwesen über Baugesuche bis Vormundschaftswesen und Zonenplanung. Alle diese Beschlüsse müssen vorbereitet und nach der Sitzung protokolliert und den betroffenen Personen zugestellt werden. Jene Aufgaben, die noch nicht erledigt werden können, müssen terminlich überwacht werden.
Das Inventarwesen beinhaltet die Aufnahme des Nachlassvermögens nach einem Todesfall sowie die Ausfertigung von Erbschafts- oder Schenkungssteuerabrechnungen. Die Gemeindekanzlei gibt auch Auskunft zu güter- und erbrechtlichen Fragen.
Zwei Mal pro Jahr finden die ordentlichen Gemeindeversammlungen der Einwohner- und Orts-bürgergemeinde statt. Die Gemeindeversammlung befindet über alle Geschäfte, welche nicht in den Zuständig-keitsbereich des Gemeinderates fallen. Im Juni wird unter anderem die Rechnung des Vorjahres und im November/Dezember das Budget des Folgejahres mit Steuerfuss beraten. Die Gemeindekanzlei ist für die Vorbereitung, Protokollierung der Verhandlun-gen und teilweise für den Vollzug der Beschlüsse zuständig.
Arbeitsamt
Wer arbeitslos ist, oder dies in absehbarer Zeit wird, kann sich beim Arbeitsamt zur Stellenvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern anmelden bzw informieren. Das Arbeitsamt stellt das entsprechende Formular aus, mit welchem man sich bei der zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) melden muss.
Sozialamt
Personen, welche über keine für ihren Lebensunterhalt ausreichenden Einkünfte verfügen und somit unter dem Exitenzsminimum leben, können bei der Gemeinde sogenannte materielle Hilfe beantragen. Sie müssen umfassend über ihre akutelle Finanz- und Lebenssituation Auskunft geben. Anhand der gesetzlichen Grundlagen wird daraufhin ein allfälliger Anspruch berechnet. Der Gemeinderat befindet schliesslich über das Gesuch. Eventuell kommt auch eine Überbrückungshilfe (z.B. bis zur Auszahlung einer IV-Rente) in Frage. Sozialhilfe wird im-mer nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Sind andere Kostenträger oder nahe Ver-wandte in der Lage, die notleidende Person rechtzeitig zu unterstützen, leistet die Gemeinde keine Sozialhilfe. Ausgerichtete Zahlungen sind zudem später (zu gegebener Zeit) zurückzuerstatten.
Wer als alimentenberechtigter Elternteil die Unterhaltsbeiträge für die Kinder vom Zahlungspflichtigen nicht erhält, hat allenfalls Anspruch auf Bevorschussung der Alimente durch die Gemeinde. Die Bevorschussung ist an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Insbesondere müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Gesuch-stellers unterhalb eines festgelegten Grenzbetrages liegen.
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahl-lokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzet-telkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegat-ten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimm-rechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Amtliches Publikationsorgan
Das Birrer-Mitteilungsblatt und der Brugger Generalanzeiger sind die Publikationsorgane der Gemeinde Birr. Der Brugger Generalanzeiger erscheint wöchentlich einmal, jeweils am Donnerstag, und wird allen Haushaltungen gratis zugestellt.
Giftschein
Der Giftschein, wird seit dem 01. August 2005 nicht mehr durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Neu müssen Sie sich direkt an die nächste Apotheke wenden.
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt des Bezirks Brugg, Schulthess-Allee 1, 5200 Brugg, Tel. 056 448 98 48.
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig, mindestens 18 Jahre alt und nicht entmündigt ist. Die Ausstellung dieses Zeugnisses ist kostenpflichtig.
Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Ausstellung dieses Zeugnisses ist kostenpflichtig.
Unterschriften und Dokumente beglaubigen
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Beide Beglaubigungsarten sind kostenpflichtig.
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Regionales Zivilstandsamt und Inventuramt der Gemeinde Birr
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Zivilstandsbeamter und Leiter Regionales Zivilstandsamt:
Roland Fischer
Telefon: 056 464 43 40
Fax: 056 464 43 41
E-Mail: zivilstandsamt@birr.ch
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Zivilstandsbeamtin:
Barbara Städler-Zimmerli
Telefon: 056 464 43 40
Fax: 056 464 43 41
E-Mail: zivilstandsamt@birr.ch
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Das Regionale Zivilstandsamt Birr bietet auch Trauungen an auf dem historischen Schloss Habsburg und im rustikalen Spycher in Lupfig in gepflegter Atmosphäre. Wir informieren Sie gerne über die Details.
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Einwohnerdienste
Leiterin der Einwohnerdienste:
Anja Keller
Telefon: 056 464 43 60
Fax: 056 464 43 44
E-Mail: anja.keller@birr.ch
Aufgaben der Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste ist das eigentliche Empfangsbüro der Gemeinde. Hier melden Sie sich an, um oder ab, beantragen die Ausstellung einer Identitätskarte und lassen sich die Niederlassung oder die Personalien bescheinigen. Die Einwohnerdienste befindet sich im 1. Obergeschoss des Gemeindehauses.
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Einwohnerzahl per 31.10.2012
Ausländeranteil
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4'204
46.00 % (aus 65 Nationen)
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Anmeldung / Zuzug
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerdienste persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
Schweizer/innen:
• Heimatschein
• Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn nicht ledig)
• AHV-Ausweis
• Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice KVG
• Mietvertrag
Ausländer/innen:
• Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Migrationsamt des Kantons Aargau
und/oder Arbeitsvertrag
• gültiger Reisepass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis (sofern vorhanden)
• 2 aktuelle Passfotos (für EU-Staats Angehörige)
• Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn nicht ledig)
• Geburtsschein
• AHV-Ausweis
• Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice KVG
• Mietvertrag
Adressänderung / Umzug
Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel auch innerhalb des Gebäudes persönlich innert 14 Tagen nach Umzug bei der Einwohnerkontrolle. Wir benötigen folgende Unterlagen:
Schweizer/innen:
• Schriftenempfangsschein, Meldebestätigung (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
• Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
• Mietvertrag
Ausländer/innen:
• Ausländerausweis
• gültiger Reisepass oder Identitätskarte
• Mietvertrag
Abmeldung / Wegzug
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
• Schriftenempfangsschein, Meldebestätigung (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
• Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
• Ausländerausweis
• gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Sie erhalten einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz. Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Migrationsamt in Aarau zurückschicken.
Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.
Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu-, Um- oder Wegzug von Mietern und Logisnehmern innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Identitätskarte
Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Ausstellung einer Identitätskarte
Bite melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.
Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
• Identitätsnachweis
• 1 aktuelles Passfoto (ab Geburt) - siehe Richtlinen
• falls vorhanden, alte Identitätskarte
• bei Verlust: Verlustanzeige von Polizei,
Gültigkeitsdauer
• Erwachsene: 10 Jahre
• Minderjährige: 5 Jahre
Gebühren
• Erwachsene: Fr. 70.00
• Minderjährige: Fr. 35.00
Die Gebühren sind am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (bar).
Die Identitätskarte erhalten Sie ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung.
Pass 10: Der neue Schweizer Pass
Ab 1.März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken. Die heutigen Passmodelle (Pass 03 und Pass 06) bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Bestellmöglichkeit
Pass 10 und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) müssen ausschliesslich beim Passamt Aarau beantragt werden. Es erfolgt keine Antragsstellung via Gemeinde mehr.
Der Pass 10 kann über das Internet www.schweizerpass.ch oder beim Passamt Aarau telefonisch Tel. 062 835 19 28 beantragt werden.
Kosten und Gültigkeitsdauer
Der Pass 10 ist für Erwachsene zehn Jahre gültig, für unter 18-Jährige fünf Jahre. Er kostet 145.00 Franken für Erwachsene und 65.00 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bestellen Sie mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte, zahlen Sie als Erwachsener für dieses Kombiangebot 158.00 Franken. Für ein Kind kostet dieses Angebot 78.00 Franken.
Reise durch die USA
Der neue Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der
E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03 berechtigt ebenfalls
zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Weitere Informationen:
• Merkblatt Pass 10
• www.schweizerpass.ch (Gratis-Hotline 0800 820 008)
• www.ag.ch/passamt
• www.ch.ch
• www.passdate.ch
Vorgehen bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises oder dessen Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustanzeige und einem aktuellen Passfoto kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.
Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländer/innen
Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung vorsprechen und einen Visumsantrag stellen. Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob ein Visum sofort erteilt werden kann. Ist dies nicht der Fall, erhält der Besucher eine Verpflichtungserklärung, die er an den Gastgeber in der Schweiz weiterleiten muss. Der Gastgeber gibt das Gesuch inkl. Beilagen bei der Einwohnerkontrolle ab. Diese nimmt die Bestätigung vor und leitet die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Garant wird über die Zustimmungs- oder Ablehnungsempfehlung in Kenntnis gesetzt.
Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:
• Verpflichtungserklärung
• Gebühren Fr. 60.00
• Versicherungspolice (wenn obligatorische Reiseversicherung verlangt wird)
Der Abschluss einer Reiseversicherung wird in jedem Fall empfohlen!
Verlängerung Ausländerausweis
Die Verlängerung kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
• Verfallsanzeige
• Ausländerausweis
• gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben und Sie auffordern, uns Ihren alten Ausländerausweis abzugeben. Wir bitten Sie, den Betrag, beim Abholen des Ausweises, zu bezahlen (bar).
Gebühren Einwohnerkontrolle
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Ausstellung des Heimatausweises
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Fr. 20.00
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Ausstellung einer Hauptwohnsitzbescheinigung
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Fr. 20.00
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Duplikat der Meldebestätigung
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Fr. 20.00
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Bescheinigung der Personalien
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Fr. 20.00
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Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister an Dritte
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Fr. 20.00
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Versandgebühr
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Fr. 5.00
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Abteilung Sozialdienste

Leiterin der Sozialdienste:
Dora Deppeler
Telefon: 056 464 43 20
Fax: 056 464 43 44
E-Mail: dora.deppeler@birr.ch
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Besprechungen nach Vereinbarung
Aufgaben der Sozialen Dienste
Beratung und Unterstützung hilfesuchender Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Brugg bei allen Fragen und Problemen im Bereich „Soziales“ (vgl. Zusammenstellung „Dienstleistungen“.
Dienstleistungen:
Kindes und Erwachsenenschutz
Sozialhilfe immateriell
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Abteilung Finanzen/Gemeindezweigstelle SVA
Leiter Finanzen:
Bernhard Strutz
Telefon: 056 464 43 30
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: bernhard.strutz@birr.ch |
Stv. Leiter Finanzen:
Francesco Servello
Telefon: 056 464 43 30
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: francesco.servello@birr.ch |
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Leiterin Zweigstelle SVA Aargau:
Marlen Fischer-Mattenberger
Telefon: 056 464 43 30
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: marlen.fischer@birr.ch
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Verwaltungsangestellte:
Susanne Käser-Zulauf
Telefon: 056 464 43 30
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: susi.kaeser@birr.ch |
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Verwaltungslehrling:
Dominic Strässle
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Team Abteilung Finanzen, von links nach rechts:
Francesco Servello, Susi Käser, Marlen Fischer und Bernhard Strutz (Leiter Finanzen)
Abteilung Steuern
Steueramtsleiter:
Ueli Trautmann
Telefon: 056 464 43 50
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: ueli.trautmann@birr.ch |
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Verwaltungsangestellter:
Alessio Imperiale
Telefon: 056 464 43 50
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: alessio.imperiale@birr.ch
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Verwaltungsangestellte:
Susanne Käser-Zulauf
Telefon: 056 464 43 50
Fax: 056 464 43 45
E-Mail: susi.kaeser@birr.ch |
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Verwaltungslehrling:
Yanik Kistler
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Team Abteilung Steuern, von links nach rechts:
Steueramtsleiter Ueli Trautmann, Susi Käser und Alessio Imperiale
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Gemeindesteuerbehörden
Allgemeines
In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt.
Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem Kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.
Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:
a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen;
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt
Organisation der Steuerkommission
Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu berücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern.
Zusammensetzung und Wahl
Die Steuerkommission besteht aus:
Die Gemeindeschätzungsbehörde
Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festsetzung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke und Liegenschaften.
Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet. Die Schätzungen werden von einer Zweierdelegation vorgenommen, der je ein Mitglied des Kantons und der Gemeinde angehört. Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewiesene Fachleute. Der Gemeinderat bestimmt die Vertretung der Gemeinde.
Das Gemeindesteueramt ist insbesondere zuständig für:
(nicht abschliessende Auflistung)
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Kontrolle über die zugestellten Steuererklärungen und deren Abgabe
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Führen der notwendigen Kontrollen und Register
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Fristerstreckungsgesuche für die Formularabgabe
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Allfälliges Mahnverfahren für nicht eingereichte Unterlagen und Bussenanträge
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Prüfen der Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und Richtigkeit
-
Nachfordern von fehlenden Belegen oder notwendigen Unterlagen
-
Vorbereitung der Steuerveranlagungen für die Steuerkommission bzw. die Delegation
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Berechnung der Steuerbeträge
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Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einsprache-Entscheide
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Protokollführung der Steuerkommission
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usw.
Aktuelle Steuersätze in Birr (2013):
-
Staatssteuer: 109 %
-
Gemeindesteuer: 110 %
-
Kirchensteuer reformiert: 19 %
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Kirchensteuer römisch-katholisch: 17 %
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Kirchensteuer christ-katholisch: 22 %
Links:
- Steueramt des Kantons Aargau: http://www.steuern.ag.ch
- Steuerberechnungen: Merkblätter, Formulare, Wegleitungen, Tarife usw:
Häufige Fragen und spezielle Hinweise:
- Steuererklärung:
Die Steuererklärungen erhalten Sie Ende Januar / anfangs Februar via Zentralversand durch das Kantonale Steueramt in Aarau. Die Steuererklärung muss von allen natürlichen Personen bis zu dem im Formular eingedruckten Datum eingereicht werden, welchen ihren Wohnsitz am 31. Dezember des letzten Jahres im Kanton Aargau hatten.
- Fristerstreckungen:
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden können, sind Fristerstreckungsgesuche via Brief, E-Mail oder in geringfügigen Fällen per Telefon zu stellen (oder via Kontaktformular). Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni werden im Normalfall nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht vollständig bewilligt werden. Wenn Sie von uns nichts hören, bedeutet dies also, dass das Gesuch genehmigt worden ist.
- Provisorische Steuerrechnung:
Die provisorische Steuerrechnung wird jeweils im Frühjahr (Februar / März) automatisch zugestellt aufgrund der bisher bekannten (provisorischen oder definitiven) Steuerfaktoren der Vorjahre. Beim Eintreffen der neuen Steuererklärungen bei uns werden dieselben einer Grobbeurteilung unterzogen und die provisorischen Rechnungen allenfalls - je nach Höhe der Abweichung - den aktuellen Verhältnissen angepasst. Die Rechnungen können auch aufgrund eines Begehrens seitens der Steuerpflichtigen neu berechnet werden. Dazu kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes ein entsprechendes Hilfsblatt heruntergeladen und dem Gemeindesteueramt eingereicht werden.
- Definitive Steuerveranlagung:
Wir sind bemüht, die definitive Steuerveranlagung so schnell als möglich zu erledigen. Allerdings muss dafür in den meisten Fällen zuerst die Kontrolle des Wertschriftenverzeichnisses durch das Kantonale Steueramt abgewartet werden. Je nach Komplexität und Umfang dieses Verzeichnisses sind Verzögerungen teilweise jedoch unvermeidlich (z.B. Aktienbewertungen usw.).
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Regionale Bauverwaltung Birr-Lupfig
Vertragsgemeinden: Birr, Birrhard, Lupfig und Scherz
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Leiter Regionale Bauverwaltung:
Hans Graf
Telefon: 056 464 43 70
Fax: 056 464 43 77
E-Mail: bauverwaltung@birr.ch
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Stv. Leiter Regionale Bauverwaltung:
Rahel Schneider
Telefon: 056 464 43 70
Fax: 056 464 43 77
E-Mail: bauverwaltung@birr.ch
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Sekretariat:
Manuela Köpfli-Mattenberger
Telefon: 056 464 43 70
Fax: 056 464 43 77
E-Mail: bauverwaltung@birr.ch
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Mitarbeiterin Regionale Bauverwaltung:
Sonja Baumann-Biedermann
Telefon: 056 464 43 70
Fax: 056 464 43 77
E-Mail: bauverwaltung@birr.ch
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Team Bauverwaltung, von links nach rechts:
Sonja Baumann-Biedermann, Hans Graf (Bauverwalter) und Manuela Köpfli
nicht im Bild Rahel Schneider
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Lehrlinge Gemeindeverwaltung

Team Lehrlinge, von links nach rechts:
Dominic Strässle, Katja Vogt und Yanik Kistler

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Regionales Betreibungsamt Windisch
Die Gemeinde Birr ist diesem Amt angeschlossen
Öffnungszeiten
Montag 08.00-11.30 / 14.00-18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00-11.30 / 14.00-16.30 Uhr
Mittwoch 08.00-11.30 / Nachmittag geschlossen
Freitag 07.00-14.00 Uhr durchgehend
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Leiter Betreibungsamt:
Adrian Schoch
Dohlenzelgstrasse 6
Postfach 64
5210 Windisch
Telefon: 056 460 09 50
Fax: 056 460 09 68
E-Mail: betreibungsamt@windisch.ch
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Leiter-Stv.:
Dino Crameri
Dohlenzelgstrasse 6
Postfach 64
5210 Windisch
Telefon: 056 460 09 50
Fax: 056 460 09 68
E-Mail: betreibungsamt@windisch.ch
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Materielle Hilfe
- Sozialhilfe
- Nothilfe, Überbrückungshilfe
- Elternschaftsbeihilfe
- Bevorschussung Arbeitslosentaggelder
- Alimentenbevorschussungen
Asylbewerberbetreuung
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