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Gemeindeverwaltung

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Schalteröffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Sprechstunden ausserhalb der Schalteröffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung mit den Verwaltungsabteilungen jederzeit möglich.

Postadresse:
Gemeindeverwaltung
Pestalozzistrasse 10
Postfach 262
5242 Birr

Organigramm Gemeinde

  

 

 Gemeindekanzlei//Sozialdienst/Einwohnerdienste/Arbeitsamt 

Gemeindeschreiber:
Alexander Klauz
Telefon: 056 464 43 20
Fax:       056 464 43  44
E-Mail:   alexander.klauz@birr.ch
Stellvertreter des Gemeindeschreibers:
Roland Fischer
Telefon: 056 464 43 40
Fax:       056 464 43 41
E-Mail:   roland.fischer@birr.ch
     
Verwaltungsangestellte:
Barbara Städler-Zimmerli
Telefon: 056 464 43 20
Fax:       056 464 43 44
E-Mail:   barbara.staedler@birr.ch
Verwaltungsangestellte:
Adriana Carrara
Telefon: 056 464 43 20
Fax:       056 464 43 44
E-Mail:   adriana.carrara@birr.ch  

 

 

Leiterin Sozialdienst:
Dora Deppeler
Telefon: 056 464 43 20
Fax:       056 464 43 44
E-Mail:   dora.deppeler@birr.ch  

Verwaltungslehrling:
Katja Vogt


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Aufgaben der Gemeindekanzlei

Die Gemeindekanzlei ist grundsätzlich die erste Anlaufstelle im Gemeindehaus. Sie ist für viele Tätigkeiten zuständig, welche keiner anderen Abteilung zugewiesen sind. Darin enthalten sind verschiedenste Nachforschungen, Auskunftserteilungen, Abklärungen, Ausstellen von Zeugnissen, Beglaubigungen, Kopien von Originalen usw.

Eine der umfangreichsten Tätigkeiten der Gemeindekanzlei beinhaltet das Sekretariat des Gemeinderates. An seinen Sitzungen behandelt der Gemeinderat sämtliche anfallenden Geschäfte vom Asylwesen über Baugesuche bis Vormundschaftswesen und Zonenplanung. Alle diese Beschlüsse müssen vorbereitet und nach der Sitzung protokolliert und den betroffenen Personen zugestellt werden. Jene Aufgaben, die noch nicht erledigt werden können, müssen terminlich überwacht werden.

Das Inventarwesen beinhaltet die Aufnahme des Nachlassvermögens nach einem Todesfall sowie die Ausfertigung von Erbschafts- oder Schenkungssteuerabrechnungen. Die Gemeindekanzlei gibt auch Auskunft zu güter- und erbrechtlichen Fragen.

Zwei Mal pro Jahr finden die ordentlichen Gemeindeversammlungen der Einwohner- und Orts-bürgergemeinde statt. Die Gemeindeversammlung befindet über alle Geschäfte, welche nicht in den Zuständig-keitsbereich des Gemeinderates fallen. Im Juni wird unter anderem die Rechnung des Vorjahres und im November/Dezember das Budget des Folgejahres mit Steuerfuss beraten. Die Gemeindekanzlei ist für die Vorbereitung, Protokollierung der Verhandlun-gen und teilweise für den Vollzug der Beschlüsse zuständig.

Arbeitsamt

Wer arbeitslos ist, oder dies in absehbarer Zeit wird, kann sich beim Arbeitsamt zur Stellenvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern anmelden bzw informieren. Das Arbeitsamt stellt das entsprechende Formular aus, mit welchem man sich bei der zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) melden muss.

Sozialamt

Personen, welche über keine für ihren Lebensunterhalt ausreichenden Einkünfte verfügen und somit unter dem Exitenzsminimum leben, können bei der Gemeinde sogenannte materielle Hilfe beantragen. Sie müssen umfassend über ihre akutelle Finanz- und Lebenssituation Auskunft geben. Anhand der gesetzlichen Grundlagen wird daraufhin ein allfälliger Anspruch berechnet. Der Gemeinderat befindet schliesslich über das Gesuch. Eventuell kommt auch eine Überbrückungshilfe (z.B. bis zur Auszahlung einer IV-Rente) in Frage. Sozialhilfe wird im-mer nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen. Sind andere Kostenträger oder nahe Ver-wandte in der Lage, die notleidende Person rechtzeitig zu unterstützen, leistet die Gemeinde keine Sozialhilfe. Ausgerichtete Zahlungen sind zudem später (zu gegebener Zeit) zurückzuerstatten.

Wer als alimentenberechtigter Elternteil die Unterhaltsbeiträge für die Kinder vom Zahlungspflichtigen nicht erhält, hat allenfalls Anspruch auf Bevorschussung der Alimente durch die Gemeinde. Die Bevorschussung ist an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. Insbesondere müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Gesuch-stellers unterhalb eines festgelegten Grenzbetrages liegen.

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahl-lokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzet-telkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegat-ten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimm-rechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.

Amtliches Publikationsorgan

Das Birrer-Mitteilungsblatt und der Brugger Generalanzeiger sind die Publikationsorgane der Gemeinde Birr. Der Brugger Generalanzeiger erscheint wöchentlich einmal, jeweils am Donnerstag, und wird allen Haushaltungen gratis zugestellt.

Giftschein

Der Giftschein, wird seit dem 01. August 2005 nicht mehr durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Neu müssen Sie sich direkt an die nächste Apotheke wenden.

Grundbuchauszüge

Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt des Bezirks Brugg, Schulthess-Allee 1, 5200 Brugg, Tel. 056 448 98 48.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig, mindestens 18 Jahre alt und nicht entmündigt ist. Die Ausstellung dieses Zeugnisses ist kostenpflichtig.

Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Die Ausstellung dieses Zeugnisses ist kostenpflichtig.

Unterschriften und Dokumente beglaubigen

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Beide Beglaubigungsarten sind kostenpflichtig.

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Regionales Zivilstandsamt und Inventuramt der Gemeinde Birr

 

Zivilstandsbeamter und Leiter Regionales Zivilstandsamt:
Roland Fischer
Telefon:  056 464 43 40
Fax:        056 464 43 41
E-Mail:    zivilstandsamt@birr.ch

Zivilstandsbeamtin:
Barbara Städler-Zimmerli
Telefon:  056 464 43 40
Fax:        056 464 43 41
E-Mail:    zivilstandsamt@birr.ch

 

 


Traulokal Gewölberaum in Birr

          
 


Schloss Habsburg
          
           Spycher Lupfig

Das Regionale Zivilstandsamt Birr bietet auch Trauungen an auf  dem historischen Schloss Habsburg und im rustikalen Spycher in Lupfig in gepflegter Atmosphäre.  Wir informieren Sie gerne über die Details.

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 Einwohnerdienste

 

Leiterin der Einwohnerdienste:
Anja Keller
Telefon:  056 464 43 60
Fax:        056 464 43 44
E-Mail:    anja.keller@birr.ch
 

Aufgaben der Einwohnerdienste

Die Einwohnerdienste ist das eigentliche Empfangsbüro der Gemeinde. Hier melden Sie sich an, um oder ab, beantragen die Ausstellung einer Identitätskarte und lassen sich die Niederlassung oder die Personalien bescheinigen. Die Einwohnerdienste befindet sich im 1. Obergeschoss des Gemeindehauses.

 
Einwohnerzahl per 31.10.2012
Ausländeranteil
4'204
46.00 % (aus 65 Nationen)

Anmeldung / Zuzug 

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerdienste persönlich zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
 
Schweizer/innen:
Heimatschein
Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn nicht ledig)
AHV-Ausweis
Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice KVG
Mietvertrag
    
Ausländer/innen:
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Migrationsamt des Kantons Aargau 
  und/oder Arbeitsvertrag
gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Ausländerausweis (sofern vorhanden)
2 aktuelle Passfotos (für EU-Staats Angehörige)
Familienbüchlein oder Familienausweis (wenn nicht ledig)
• Geburtsschein
AHV-Ausweis
Krankenkassenkarte oder Krankenkassenpolice KVG
Mietvertrag

 
Adressänderung / Umzug

Bitte melden Sie Ihren Wohnungswechsel auch innerhalb des Gebäudes persönlich innert 14 Tagen nach Umzug bei der Einwohnerkontrolle. Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizer/innen:
Schriftenempfangsschein, Meldebestätigung (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
Mietvertrag

Ausländer/innen:
Ausländerausweis
gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Mietvertrag

 
Abmeldung / Wegzug
 

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
Schriftenempfangsschein, Meldebestätigung (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)  

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
Ausländerausweis
gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Sie erhalten einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz. Bei Abmeldung ins Ausland werden wir Ihren Ausländerausweis an das Migrationsamt in Aarau zurückschicken.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit der Einwohnerkontrolle Kontakt aufzunehmen.

Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu-, Um- oder Wegzug von Mietern und Logisnehmern innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

 
Identitätskarte

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.
Ausstellung einer Identitätskarte

Bite melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann. Minderjährige und Bevormundete müssen für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.


Dazu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

• 
Identitätsnachweis
1 aktuelles Passfoto (ab Geburt) - siehe Richtlinen
•  falls vorhanden, alte Identitätskarte
•  bei Verlust: Verlustanzeige von Polizei,

Gültigkeitsdauer

Erwachsene: 10 Jahre
Minderjährige: 5 Jahre

Gebühren 

Erwachsene:   Fr.   70.00
Minderjährige: Fr.   35.00
Die Gebühren sind am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (bar).

Die Identitätskarte erhalten Sie ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung.


  
Pass 10: Der neue Schweizer Pass

 Ab 1.März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken. Die heutigen Passmodelle (Pass 03 und Pass 06) bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.

Bestellmöglichkeit

Pass 10 und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte) müssen ausschliesslich beim Passamt Aarau beantragt werden. Es erfolgt keine Antragsstellung via Gemeinde mehr.

Der Pass 10 kann über das Internet
www.schweizerpass.ch oder beim Passamt Aarau telefonisch Tel. 062 835 19 28 beantragt werden.

Kosten und Gültigkeitsdauer

Der Pass 10 ist für Erwachsene zehn Jahre gültig, für unter 18-Jährige fünf Jahre. Er kostet 145.00 Franken für Erwachsene und 65.00 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bestellen Sie mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte, zahlen Sie als Erwachsener für dieses Kombiangebot 158.00 Franken. Für ein Kind kostet dieses Angebot 78.00 Franken.

Reise durch die USA

Der neue Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der
E-Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03 berechtigt ebenfalls
zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.


Weitere Informationen:
Merkblatt Pass 10
• www.schweizerpass.ch (Gratis-Hotline 0800 820 008)
www.ag.ch/passamt
www.ch.ch
www.passdate.ch 


 
Vorgehen bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl eines Ausweises

Der Verlust eines Ausweises oder dessen Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Verlustanzeige und einem aktuellen Passfoto kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

  
Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländer/innen

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung vorsprechen und einen Visumsantrag stellen. Die Schweizer Vertretung entscheidet, ob ein Visum sofort erteilt werden kann. Ist dies nicht der Fall, erhält der Besucher eine Verpflichtungserklärung, die er an den Gastgeber in der Schweiz weiterleiten muss. Der Gastgeber gibt das Gesuch inkl. Beilagen bei der Einwohnerkontrolle ab. Diese nimmt die Bestätigung vor und leitet die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Garant wird über die Zustimmungs- oder Ablehnungsempfehlung in Kenntnis gesetzt.

Bitte bringen sie folgende Unterlagen mit:
Verpflichtungserklärung
Gebühren Fr. 60.00
Versicherungspolice (wenn obligatorische Reiseversicherung verlangt wird)

Der Abschluss einer Reiseversicherung wird in jedem Fall empfohlen!

 
Verlängerung Ausländerausweis

Die Verlängerung kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Wir benötigen folgende Unterlagen:
Verfallsanzeige
Ausländerausweis
gültiger Reisepass oder Identitätskarte

Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben und Sie auffordern, uns Ihren alten Ausländerausweis abzugeben. Wir bitten Sie, den Betrag, beim Abholen des Ausweises, zu bezahlen (bar).

  
Gebühren Einwohnerkontrolle

Ausstellung des Heimatausweises
Fr. 20.00
Ausstellung einer Hauptwohnsitzbescheinigung
Fr. 20.00
Duplikat der Meldebestätigung
Fr. 20.00
Bescheinigung der Personalien
Fr. 20.00
Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister an Dritte
Fr. 20.00
Versandgebühr
Fr.  5.00

  

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 Abteilung Sozialdienste

 

 

Leiterin der Sozialdienste:
Dora Deppeler
Telefon:  056 464 43 20
Fax:        056 464 43 44
E-Mail:    dora.deppeler@birr.ch

Öffnungszeiten:

Dienstag, Mittwoch, Freitag

08.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.30 Uhr

Besprechungen nach Vereinbarung 


Aufgaben der Sozialen Dienste


Beratung und Unterstützung hilfesuchender Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Brugg bei allen Fragen und Problemen im Bereich „Soziales“ (vgl. Zusammenstellung „Dienstleistungen“.

Dienstleistungen:

Kindes und Erwachsenenschutz

Sozialhilfe immateriell 

 

 

 

 

 

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Abteilung Finanzen/Gemeindezweigstelle SVA

Leiter Finanzen:
Bernhard Strutz
Telefon:  056 464 43 30
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    bernhard.strutz@birr.ch
Stv. Leiter Finanzen:
Francesco Servello
Telefon:  056 464 43 30
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    francesco.servello@birr.ch
   

Leiterin Zweigstelle SVA Aargau:
Marlen Fischer-Mattenberger
Telefon:  056 464 43 30
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    marlen.fischer@birr.ch

Verwaltungsangestellte:
Susanne Käser-Zulauf
Telefon:  056 464 43 30
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    susi.kaeser@birr.ch
   

Verwaltungslehrling:
Dominic Strässle

 

 


Team Abteilung Finanzen, von links nach rechts:
Francesco Servello, Susi Käser, Marlen Fischer und Bernhard Strutz (Leiter Finanzen)


Abteilung Steuern

Steueramtsleiter:
Ueli Trautmann
Telefon:  056 464 43 50
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    ueli.trautmann@birr.ch

 

   

Verwaltungsangestellter:
Alessio Imperiale
Telefon:  056 464 43 50
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    alessio.imperiale@birr.ch  
  

Verwaltungsangestellte:
Susanne Käser-Zulauf
Telefon:  056 464 43 50
Fax:        056 464 43 45
E-Mail:    susi.kaeser@birr.ch 
   

Verwaltungslehrling:
Yanik Kistler


 

Team Abteilung Steuern, von links nach rechts:
Steueramtsleiter Ueli Trautmann, Susi Käser und Alessio Imperiale
 

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 Gemeindesteuerbehörden 

Die Veranlagungsbehörde

Allgemeines

In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steu­erkommission bestellt.

Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delega­tion, bestehend aus dem Kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuer­kommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.
 
Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:

a)      in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen;
b)      in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c)       wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt
 
 
Organisation der Steuerkommission
 
Die Steuerkommission ist eine Kollegialbehörde und besteht aus fünf Mitgliedern. Bei der Wahl der Mitglieder sind die verschiedenen Erwerbsgruppen angemessen zu be­rücksichtigen. Die Protokollführung obliegt der Abteilung Steuern.
 
 
Zusammensetzung und Wahl
 
Die Steuerkommission besteht aus:

  • dem Kantonalen Steuerkommissär oder der Kantonalen Steuerkommissä­rin
  • dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern
  • Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen der Einwohnergemeinde (3 Mitglie­der
    und 1 Ersatzmitglied)

 
 
Die Gemeindeschätzungsbehörde
 
Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festsetzung der Ver­mögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstü­cke und Liegenschaften.
 
Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet. Die Schätzungen werden von einer Zweierdelegation vorgenommen, der je ein Mitglied des Kantons und der Gemeinde angehört. Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewie­sene Fachleute. Der Gemeinderat bestimmt die Vertretung der Gemeinde.
 
 
Das Gemeindesteueramt ist insbesondere zuständig für:
(nicht abschliessende Auflistung)

  • Kontrolle über die zugestellten Steuererklärungen und deren Abgabe
  • Führen der notwendigen Kontrollen und Register
  • Fristerstreckungsgesuche für die Formularabgabe
  • Allfälliges Mahnverfahren für nicht eingereichte Unterlagen und Bus­senanträge
  • Prüfen der Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und Richtig­keit
  • Nachfordern von fehlenden Belegen oder notwendigen Unterlagen
  •  Vorbereitung der Steuerveranlagungen für die Steuerkommission bzw. die Delega­tion
  • Berechnung der Steuerbeträge
  • Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einsprache-Entscheide
  • Protokollführung der Steuerkommission
  • usw.
 
Aktuelle Steuersätze in Birr (2013): 
  • Staatssteuer:                                             109 %
  • Gemeindesteuer:                                       110 %
  • Kirchensteuer reformiert:                         19 %
  • Kirchensteuer römisch-katholisch:        17 %
  • Kirchensteuer christ-katholisch:              22 % 

Links:

 
 

Häufige Fragen und spezielle Hinweise:

  • Steuererklärung:
    Die Steuererklärungen erhalten Sie Ende Januar / anfangs Februar via Zentralver­sand durch das Kantonale Steueramt in Aarau. Die Steuerer­klärung muss von allen natürlichen Personen bis zu dem im Formular eingedruckten Datum eingereicht wer­den, welchen ihren Wohnsitz am 31. Dezember des letzten Jahres im Kanton Aar­gau hatten.
  • Fristerstreckungen:
    Wenn die Fristen nicht eingehalten werden können, sind Fristerstre­ckungsgesuche via Brief, E-Mail oder in geringfügigen Fällen per Te­lefon zu stellen (oder via Kon­taktformular). Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni werden im Normalfall nur be­antwortet, wenn sie nicht oder nicht vollständig bewilligt werden. Wenn Sie von uns nichts hö­ren, bedeutet dies also, dass das Gesuch genehmigt worden ist.
  • Provisorische Steuerrechnung:
    Die provisorische Steuerrechnung wird jeweils im Frühjahr (Februar / März) automa­tisch zugestellt aufgrund der bisher bekannten (provi­sori­schen oder definitiven) Steuerfaktoren der Vorjahre. Beim Eintreffen der neuen Steuererklärungen bei uns werden dieselben einer Grobbeurtei­lung unterzogen und die provisorischen Rech­nungen allenfalls - je nach Höhe der Ab­weichung - den aktuellen Verhältnissen an­gepasst. Die Rechnungen kön­nen auch aufgrund eines Begehrens seitens der Steu­erpflichtigen neu berechnet werden. Dazu kann auf der Home­page des Kantonalen Steueramtes ein entsprechendes Hilfsblatt her­untergeladen und dem Gemeinde­steueramt eingereicht werden.
  • Definitive Steuerveranlagung:
    Wir sind bemüht, die definitive Steuerveranlagung so schnell als möglich zu erledi­gen. Allerdings muss dafür in den meisten Fällen zuerst die Kontrolle des Wertschrif­tenverzeichnisses durch das Kantonale Steueramt abge­wartet werden. Je nach Komplexität und Umfang dieses Verzeichnis­ses sind Verzöge­rungen teilweise je­doch unvermeidlich (z.B. Aktien­bewertungen usw.).

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Regionale Bauverwaltung Birr-Lupfig

Vertragsgemeinden: Birr, Birrhard, Lupfig und Scherz

Leiter Regionale Bauverwaltung:
Hans Graf
Telefon: 056 464 43 70
Fax:       056 464 43 77
E-Mail:   bauverwaltung@birr.ch

Stv. Leiter Regionale Bauverwaltung:
Rahel Schneider
Telefon: 056 464 43 70
Fax:       056 464 43 77
E-Mail:   bauverwaltung@birr.ch

   

Sekretariat:
Manuela Köpfli-Mattenberger
Telefon: 056 464 43 70
Fax:       056 464 43 77
E-Mail:   bauverwaltung@birr.ch

Mitarbeiterin Regionale Bauverwaltung: 
Sonja Baumann-Biedermann
Telefon: 056 464 43 70
Fax:       056 464 43 77
E-Mail:   bauverwaltung@birr.ch



Team Bauverwaltung, von links nach rechts:
Sonja Baumann-Biedermann, Hans Graf (Bauverwalter) und Manuela Köpfli
nicht im Bild Rahel Schneider

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 Lehrlinge Gemeindeverwaltung


Team Lehrlinge, von links nach rechts: 
Dominic Strässle, Katja Vogt und Yanik Kistler

 

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Regionales Betreibungsamt Windisch

Die Gemeinde Birr ist diesem Amt angeschlossen

Öffnungszeiten
Montag                                            08.00-11.30  /   14.00-18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag               08.00-11.30  /   14.00-16.30 Uhr
Mittwoch                                         08.00-11.30  /    Nachmittag geschlossen
Freitag                                             07.00-14.00 Uhr durchgehend

 

Leiter Betreibungsamt:
Adrian Schoch 
Dohlenzelgstrasse 6 
Postfach 64
5210 Windisch
Telefon: 056 460 09 50
Fax:        056 460 09 68
E-Mail:   betreibungsamt@windisch.ch

Leiter-Stv.:
Dino Crameri 
Dohlenzelgstrasse 6
Postfach 64
5210 Windisch
Telefon: 056 460 09 50
Fax:        056 460 09 68
E-Mail:   betreibungsamt@windisch.ch

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  • Beratungen

 
Materielle Hilfe

  • Sozialhilfe
  • Nothilfe, Überbrückungshilfe 
  • Elternschaftsbeihilfe
  • Bevorschussung Arbeitslosentaggelder
  • Alimentenbevorschussungen

Asylbewerberbetreuung

 
 
Nächste Veranstaltungen:

30.Mai. - 02.06.2013
Stadtfest Brugg

03.06.2013
Papiersammlung

06.06.2013
Vortrag über Schüsslersalze

07.Jun. - 08.06.2013
Radio Argovia Fäscht

09.06.2013
Volksabstimmungen

14.06.2013
Gemeindeversammlung

 
 

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Gemeindeverwaltung, Pestalozzistrasse 10, 5242 Birr
Tel. 056 464 43 20, Fax 056 464 43 44,
gemeindekanzlei@birr.ch